Betreuung

Nach dem Betreuungsgesetz gemäß BGB

Gesetzliche Vertretung für Lebensbereiche, die der / die Betroffene ohne Hilfestellung
 nicht mehr bewältigen kann, z.B.:


  • Bestimmung des Aufenthalts

  • Gesundheitssorge
    z.B. Sicherstellung ärztlicher Heilbehandlung,

  • Vermögenssorge
    z.B. Verwaltung von Geldern, Finanzplanung, Kontakt mit Stellen, Gläubigern, Banken, Regelung von (Heim-)Verträgen und –kosten

  • Wohnungsangelegenheiten
    z.B. Wohnungssicherung oder –suche

  • Unterstützung im Alltag
    z.B. Vermittlung sozialer Dienste, Haushaltsorganisation

  • Begleitung bzw. Vertretung
    bei Behördengängen
    Stellen von Anträgen, Kontakt mit Ämtern




    mit

    • regelmäßigen Kontakten
    • Berücksichtigung von Interessen, Wünschen
      und Bedürfnissen der Betreuten




 

 

Als Betreuungsverein war die Initiative e.V im Jahr 2009 für acht Personen zuständig.

Zwei Betreute befinden sich in einem anderen Landkreis.

Zur Betreuungsarbeit des Vereins gehört auch die Einweisung und Anleitung Ehrenamtlicher sowie die Teilnahme am „Örtlichen Arbeitskreis der BetreuerInnen“

 


 

Die Arbeit im Fachbereich gestaltet sich völlig individuell.

Die nebenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Betreuungs-Daten im Vereinsjahr ´09.

Dabei ist auch gut ersichtlich, dass die meisten Zugänge über die Arbeitsbereiche der Initiative e.V. - vor allem der „Verhinderung von Obdachlosigkeit“ – erfolgten.

Lediglich eine Betreute war vermögend, sieben verfügten nur über geringe Finanzmittel.



Auszug aus dem Jahresbericht 2009