Begleiteter UmgangNach § 1684 BG Abs. IV (Umgang des Kindes mit den Eltern)
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Entwicklung der Fallzahlen seit Installation des
Arbeitsbereichs Begleiteter Umgang:
![]() Alter der insgesamt 25 zu betreuenden Kinder: 2 Monate bis 17 Jahre. |
Die Umgangszahlen des Vereins liegen im Jahr 2009 bei insgesamt neunzehn Fällen, vorwiegend im Bereich der Anbahnung und Durchführung der Besuchskontakte. Besonders aufwändig ist in diesem Arbeitsfeld die Phase der Anbahnung, da hier - durch Gespräche mit Eltern, Pflege-eltern und Kindern sowie die Installierung einer adäquaten Umgangs-Organisation - eine hohe fachliche Kompetenz erforderlich ist und dabei oft ein zeitlich hoher und flexibler Einsatz verlangt wird. . |
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Im vergangenen Jahr erfolgten fünf Anbahnungen des
Besuchskontakts. Zehn Mal wurde
Begleiteter Umgang angefragt. Vier Fälle wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen, zwei liefen zum Ende des
Jahres unter „ruhend“ (weitere Vorgehensweise muss durch Familie, Gericht, Jugendamt
abgeklärt werden). Damit waren bei Jahreswechsel noch dreizehn
Fälle aktuell, bei vier lief noch eine sporadische Nachsorgearbeit.
Der Vollständigkeit halber kommt zu diesen Zahlen
noch die Vermittlung unserer Räume für die Umgangsarbeit anderer Institutionen
(Drei Fälle). |
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