Begleiteter UmgangNach § 1684 BG Abs. IV (Umgang des Kindes mit den Eltern)
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Entwicklung der Fallzahlen (zweijährig) seit Installation des
Arbeitsbereichs:
![]() Alter der
insgesamt 24 zu betreuenden Kinder: 2 Wochen bis 9 Jahre.
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Die Umgangszahlen des Vereins liegen im Jahr 2010 bei insgesamt 22 Fällen, vorwiegend im Bereich der Anbahnung und Durchführung der Besuchskontakte. Besonders aufwändig ist in diesem Arbeitsfeld die Phase der Anbahnung, da hier - durch Gespräche mit Eltern, Pflege-eltern und Kindern sowie die Installierung einer adäquaten Umgangs-Organisation - eine hohe fachliche Kompetenz erforderlich ist und dabei oft ein zeitlich hoher und flexibler Einsatz verlangt wird. |
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Im vergangenen Jahr erfolgten acht Anbahnungen des
Besuchskontakts (mit insgesamt neun Kindern). 13 Mal wurde Begleiteter Umgang angefragt. Vier Fälle
wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen.
Der Vollständigkeit halber sei zu diesen Zahlen noch
die Vermittlung unserer Räume für die Umgangsarbeit anderer Institutionen (in
drei Fällen) erwähnt. |
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