Erziehungsbeistandschaft
(EB)
gemäß § 30 SGB VIII, soll Kindern oder Jugendlichen angeboten
werden, die ohne diese individuelle persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurechtkommen würden.
Die EB ergänzt und unterstützt die familiäre Erziehung und bezieht das soziale Umfeld soweit als möglich mit in die Arbeit ein.