Sozialpädagogische
Familienhilfe (SPFH)
nach §31 vom SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe mit
Zugang über das Jugendamt oder durch Krisenintervention.
Unterstützung und Beratung im Familienalltag durch psychodynamische und pädagogische Arbeit, Förderung der Selbsthilfekraft und Anleitung vor allem in den Bereichen
Erziehung
Finanzen
Einzelarbeit
Alltagsbewältigung
Zusammenarbeit mit beteiligten Institutionen zur Optimierung
der Hilfe