Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
nach §31 vom SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe mit Zugang über das Jugendamt oder durch Krisenintervention.
Unterstützung und Beratung im Familienalltag durch psychodynamische und pädagogische Arbeit, Förderung der Selbsthilfekraft und Anleitung vor allem in den Bereichen

Erziehung
Finanzen
Einzelarbeit
Alltagsbewältigung
Zusammenarbeit mit beteiligten Institutionen zur Optimierung der Hilfe

 

 

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